Der Küstenknigge soll über gesetzliche und soziale Zusammenhänge an unseren Küsten informieren. Er soll helfen, den zwischenmenschlichen Umgang sowie den Umgang mit der Kreatur Fisch möglichst korrekt und respektvoll stattfinden zu lassen. Er richtet sich an diejenigen, die sich enge Küstenabschnitte miteinander teilen, an Küstenneulinge sowie an "Alte Hasen", Bellybootfahrer und Schleppfischer. Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Bestimmungen und regionale Verordnungen Änderungen unterliegen können, für die wir keine Gewähr übernehmen. Daher empfehlen wir Ihnen, detaillierte Bestimmungen über die Vereine vor Ort zu beziehen.
Für die Ausübung des Fischfangs in Schleswig-Holstein ist ein Fischereischein erforderlich. Scheine anderer Bundesländer gelten auch bei uns, solange der Inhaber seine Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein hat. Sonderregelung: Touristen, die keinen Schein besitzen und nicht in SH mit erstem Wohnsitz leben können für die Dauer von max. 40 Tagen Ausnahmegenehmigungen erteilt bekommen für 20.00 Euro zzgl. 10.00 Euro Fischereiabgabe.
Quelle und weitere Informationen
| Veranstaltungen |
| 09.09.10 „Erfahrungen in Russland„ |
| 09.09.10 Bustagesfahrt Hansestadt Wismar |