Küstenknigge Schleswig-Holstein

Der Küstenknigge soll über gesetzliche und soziale Zusammenhänge an unseren Küsten informieren. Er soll helfen, den zwischenmenschlichen Umgang sowie den Umgang mit der Kreatur Fisch möglichst korrekt und respektvoll stattfinden zu lassen. Er richtet sich an diejenigen, die sich enge Küstenabschnitte miteinander teilen, an Küstenneulinge sowie an "Alte Hasen", Bellybootfahrer und Schleppfischer. Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Bestimmungen und regionale Verordnungen Änderungen unterliegen können, für die wir keine Gewähr übernehmen. Daher empfehlen wir Ihnen, detaillierte Bestimmungen über die Vereine vor Ort zu beziehen.

Für die Ausübung des Fischfangs in Schleswig-Holstein ist ein Fischereischein erforderlich. Scheine anderer Bundesländer gelten auch bei uns, solange der Inhaber seine Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein hat. Sonderregelung: Touristen, die keinen Schein besitzen und nicht in SH mit erstem Wohnsitz leben können für die Dauer von max. 40 Tagen Ausnahmegenehmigungen erteilt bekommen für 20.00 Euro zzgl. 10.00 Euro Fischereiabgabe.

  • Mindestmaß 40 cm (Lachs: 60 cm)
  • vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember sind gefärbte Forellen geschont (gilt auch für Lachse)
  • Blanke Fische (s.u.) dürfen ganzjährig entnommen werden (auch Lachs)
  • Fischschonbezirke gelten vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember um Mündungen von Zuflüssen, die im Einzelnen durch Verbindungslinien von Eckpunkten begrenzt werden: sie liegen in einem Abstand von 200 m beiderseits der Mündung und von dort im rechten Winkel seewärts bis zu einem Abstand von 200 m zur Uferlinie. Die einzelnen Zuflüsse können und sollten der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Schleswig-Holsteinische Küstenfischereiordnung - KüFO) entnommen werden
  • Ganzjährige Schongebiete:
    Einmündung der Krusau in der Flensburger Förde mit einem Radius von 600 m um die Mündung

    Gebiet vor der Ausmündung der Schlei laut Schleswig-Holsteinischer Küstenfischereiordnung - KüFO

Quelle und weitere Informationen